Mietwagenversicherung
Für die Kunden von Eurocars bestehen die folgenden Versicherungen zum Schutz bei Schadensfällen:
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 100.000 Euro für Sachschäden.
- Kaskoversicherung mit vermindertem Selbstbehalt des Kunden bei Schäden am Mietwagen in Höhe von höchstens 400.00 Euro
- Diebstahl- und Brandversicherung ohne Zusatzgebühren
- Unfallversicherung für Fahrzeuginsassen (mit Ausnahme des Fahrers) mit einer Deckungssumme von bis zu 500.000 Euro
- Fahrerunfallversicherung mit einer Deckung von bis zu 18.000 Euro
- Glasversicherung ohne Zusatzgebühren
- Pannendienst in ganz Kreta von Interamerican
Vollständiger Verzicht auf Selbstbehalt
Gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr kann der vollständige Verzicht auf den Selbstbehalt ermöglicht werden. Dabei wird der Selbstbehalt des Kunden für Schäden am Mietwagen auf 0,00 Euro herabgesetzt. Weiterhin werden auch Schäden an Reifen, Rädern und am Unterboden von der Deckung erfasst.
Gegenwärtig unterhält Interamerican 14 Service-Stationen auf ganz Kreta - und dies 24 Stunden am Tag. So kann Ihnen die Pannenhilfe auch an den entlegensten Orten auf der Insel innerhalb von höchstens 2 Stunden zu Hilfe kommen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verleih von Mietwagen
- Jeder Fahrer muss mindestens 21 Jahr alt und Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis für Personenwagen sein, die mindestens ein Jahr vor dem ersten Tag des Mietzeitraums ausgestellt wurde.
- Der Mietnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln, den Zustand des Motors zu prüfen und bei längeren Mietzeiträumen auch den Zustand des Kühlmittels, den Ölstand und Reifendruck zu prüfen.
Verkehrsbußgelder
z.B. aufgrund der Mißachtung von Verkehrszeichen, überhöhter Geschwindigkeit, Parken in Verbotszonen etc. sind vom Mietnehmer zu tragen.
Der Mietwagen darf nicht verwendet werden:
- zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gegenständen,
- zum Abschleppen oder Ziehen von anderen Fahrzeugen oder Gegenständen,
- bei Autorennen,
- zur Vermietung an dritte Parteien,
- zum Transport schwerer Gegenstände oberhalb der Ladegrenze
- zum Transport von entzündlichen, verunreinigenden oder geruchsintensiven Stoffen oder Materialien sowie
- keinesfalls für Handlungen, mit denen gegen geltende Zollvorschriften, Verkehrsregeln oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird.
Bei Zuwiderhandlungen haften die betreffende Person sowie der Mietnehmer oder berechtigte Fahrer vollständig für sämtliche Folgen, die sich aus dieser Zuwiderhandlung ergeben.
Überführung
Aufgrund versicherungsrechtlicher Bestimmungen kann der Mietwagen nicht nicht auf andere Inseln oder das Festland überführt werden.
Schlüsseldienst
Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrzeugschlüssel oder Einschließen dieser im Fahrzeuginneren wird je nach Art des Schlüssels und Entfernung zum nächstgelegenen Service-Partner eine Mindestgebühr von 70,00 Euro erhoben.
Ausschlüsse
Die Deckung von Schadensfällen durch die Versicherung erfolgt nur bei üblichen, vertraglich vereinbarten Gebrauch des Fahrzeugs. In den folgenden Fällen wird lehnt der Versicherer die Deckung ab:
- Führen des Mietwagens durch den Mietnehmer oder berechtigten Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, halluzinogener Drogen, Rauschmittel oder sonstiger Arzneimittel, die die Fahrtüchtigkeit des Fahrers oder dessen Sinneswahrnehmung beeinträchtigen
- Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs (Vandalismus) durch den Mietnehmer, den berechtigten Fahrer oder einen Insassen
- Führen des Mietwagens durch eine nicht im Mietvertrag aufgeführte Person oder
- Schadensfälle, die nach Ablauf des Mietvertrags und aber vor Rückgabe des Mietwagens an den Verleih eintreten.
Weiterhin lehnt der Versicherer die Deckung für Schäden an Reifen oder Teilen des Unterbodens ab, sofern diese aufgrund mutwillig oder grob fahrlässiger Handlungen, z.B. bei Geländefahrten, Aufsetzen auf der Bordkante etc. entstanden sind.
EUROCARS - Preiswerter Autoverleih auf Kreta, Griechenland.